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CORRECTA Steuerberatung GmbH & Co KG CORRECTA Steuerberatung GmbH & Co KG CORRECTA Steuerberatung GmbH & Co KG

Hamerlingstraße 2a, 3910 Zwettl
Österreich

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Inhalt

Buchhaltung

Die Buchhaltung stellt einen umfassenden und zeitintensiven Arbeitsbereich dar. Wir stehen Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung, übernehmen die Führung Ihrer Buchhaltung und unterstützen Sie mit regelmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen in Sachen Unternehmensentwicklung.

Ihre Vorteile

Wir übernehmen gerne die Führung Ihrer Buchhaltung und stellen Ihnen regelmäßig Reports über Ihre geschäftliche Entwicklung zur Verfügung. Sie haben Erträge, Aufwendungen und Ihre Unternehmensentwicklung immer im Blick. So haben Sie die Möglichkeit, Maßnahmen zeitnah zu entscheiden und umzusetzen.

Beratung und Schulung

Wir passen den Umfang unserer Leistungen gerne an Ihr Unternehmen individuell an. Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst führen bzw. nur Teile outsourcen möchten, beraten wir Sie gerne bei der Wahl der optimalen Buchhaltungssoftware. Gerne schulen wir auch Ihre Mitarbeiter und halten Sie in Sachen Steuer- und Abgabenrecht auf dem Laufenden.

Unser Leistungsangebot

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
  • laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung offener Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation Rechnungswesen
  • Informationen über Geschäftsverlauf
  • Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen
  • periodengenaue Abgrenzung, z. B. von Sonderzahlungen und Abschreibungen
  • automatische Datenübernahme aus elektronischen Kassabüchern und Fakturensystemen
  • laufende Beratung zu Buchhaltungsfragen
  • Abhol- und Zustellservice der Belege
  • ABC-Analyse von Kunden und Lieferanten

Hinweis: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist.

Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss es als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.

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