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Lohnverrechnung

Rundum-Unterstützung bei Ihren Mitarbeiter:innenthemen

Die Lohn- und Gehaltsverrechnung erfordert umfangreiches Wissen und einen hohen Arbeitsaufwand. Sie wünschen sich Entlastung in diesem Bereich? Dank laufender Fortbildungsmaßnahmen ist unser Team immer auf dem neuesten Wissenstand im Steuerrecht. Durch ein Outsourcing Ihrer Lohnverrechnung an unsere Fachleute sparen Sie Zeit und profitieren von höchster Genauigkeit in der Abrechnung.

Sichere Lohnverrechnung und zuverlässige Beratung

Wir stellen Ihnen gerne unser Know-how zur Verfügung, führen die Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter durch und klären Ihre arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Wir sorgen für eine sichere Lohnverrechnung, überprüfen Reisekostenabrechnungen, kümmern uns um die An- und Abmeldungen bei Versicherungsträgern und beraten Sie bei Dienstzeugnissen, Lohn- und Gehaltsgestaltungen sowie Betriebsvereinbarungen.

Interessiert? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit unserem Team. 

Rechnen Sie mit unserer kompetenten Unterstützung

  • laufende Lohn- und Gehaltsverrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien und Reisekosten
  • Berechnung laufender Lohnabgaben
  • An- und Abmeldungen bei Sozialversicherungsträgern
  • Onlineverbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Berechnung Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung Reisekostenabrechnungen, Ermittlung steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Bestandteile

Sprechen Sie mit unseren Fachleuten auch über diese Themen

  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Einstufung im Gehaltsschema
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Tipps für die Erstellung von Dienstzeugnissen
  • Klärung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen
  • Beratung bei Gestaltung der Arbeitsverhältnisse: Dienstvertrag, Werkvertrag, freier Dienstvertrag
  • Beratung bei Erstellung von Betriebsvereinbarungen und in der Auslegung von Kollektivverträgen
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